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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts-bedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Engineering-, Bau-, Liefer- und Betriebsleistungen der AQVION GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die AQVION GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsgegenstand

Gegenstand der Leistungen sind Entwicklung, Projektierung, Bau, Inbetriebnahme und Betriebsbegleitung biologischer Produktionssysteme — insbesondere Photobioreaktoren, Mikroalgenanlagen, RAS-Indoor-Fischzuchtanlagen und Aquaponikanlagen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Projektvereinbarung.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote der AQVION GmbH sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch beiderseitige schriftliche Vereinbarung oder durch Auftragsbestätigung der AQVION GmbH zustande.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt die für die Auslegung erforderlichen Standort-, Wasser-, Energie- und Marktdaten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Verzögerungen aufgrund unvollständiger Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der AQVION GmbH.

§ 5 Preise und Zahlung

Es gelten die in der Projektvereinbarung genannten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungsmodalitäten und Meilensteine werden projektspezifisch vereinbart.

§ 6 Gewährleistung

Die AQVION GmbH leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Biologische Produktionssysteme unterliegen naturgemäß lebenden Prozessen; garantierte Ertragszusagen bedürfen einer ausdrücklichen, gesonderten schriftlichen Vereinbarung unter Festlegung der maßgeblichen Rahmenbedingungen.

§ 7 Haftung

Die AQVION GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 8 Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich. Auf Wunsch des Kunden schließt die AQVION GmbH vor dem ersten technischen Gespräch eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA).

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: 2026 · Diese AGB sind eine Vorlage und sollten vor dem Live-Betrieb durch eine fachkundige Rechtsberatung an Ihre konkreten Vertragsverhältnisse angepasst werden.